Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1985 - 6 B 5.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6177
BVerwG, 27.02.1985 - 6 B 5.84 (https://dejure.org/1985,6177)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1985 - 6 B 5.84 (https://dejure.org/1985,6177)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - 6 B 5.84 (https://dejure.org/1985,6177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,6177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Maßstab für die Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen - Anforderungen an die ordnungsgemäße Bezeichnung einer die Revision eröffnenden ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 B 5.84
    Es handelt sich hierbei in Wahrheit um die Würdigung von Umständen, die nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats bei der Entscheidung darüber zu berücksichtigen sind, ob ein Wehrpflichtiger den ihm obliegenden Nachweis einer Gewissensentscheidung i.S. des Art. 4 Abs. 3 GG geführt hat (vgl. BVerwGE 55, 217).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 B 5.84
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (NVwZ 1984, 447 = DVBl. 1984, 727 = DÖV 1984, 676) näher ausgeführt hat, ergibt sich aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes, daß die Vorschiften des Dritten Abschnitts dieses Gesetzes, also insbesondere § 14 KDVG, auf die von § 20 KDVG erfaßten "Übergangsfälle" und damit auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden sind.
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 B 5.84
    Soweit die Beschwerde rügt, das vorinstanzliche Urteil weiche von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, ist nicht in der nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise dargetan, welchen abstrakten, seiner Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz das Verwaltungsgericht aufgestellt haben soll und inwiefern dieser Rechtssatz von einem abstrakten Rechtssatz abweicht, auf dem die jeweilige Divergenzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beruht (vgl. u.a. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 B 5.84
    In Wehrpflichtsachen, zu denen auch die Kriegsdienstverweigerungssachen gehören, kann eine Nichtzulassungsbeschwerde in der bis zum 31. Dezember 1983 und damit auch noch zur Zeit der Zustellung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 24. November 1983 geltenden Fassung des Wehrpflichtgesetzes - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht auf Verfahrensmängel gestützt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn in einer Verfahrensfrage der Zulassungsgrund der Abweichung gegeben wäre (vgl. BVerwGE 29, 226, 229 ; Beschlüsse vom 20. August 1980 - BVerwG 6 B 89.80 - und vom 13. März 1981 - BVerwG 6 B 13.81 -).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 B 5.84
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen kann die Abweichungsrüge aber auch nicht damit begründet werden, das Verwaltungsgericht habe den gerade in Kriegsdienstverweigerungssachen besonders bedeutsamen Grundsatz umfassender Ermittlung des Sachverhalts (§ 86 VwGO) verletzt und sei dadurch zu einer insbesondere von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80) abweichenden Entscheidung gelangt.
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung von gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 B 5.84
    "ob die im Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes vom 28.2.1983 manifestierte Wertung des Gesetzgebers bezüglich der Schlüssigkeit eines Antrags, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, nicht bereits jetzt dazu zwingt, die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung (BVerwG 9.11.167 - VIII C 15.67 - NJW 1968, 1646), wonach der Beweiswert der förmlichen Aussage des Klägers 'wohlwollend' zu beurteilen sei, zu Gunsten des Klägers erheblich zu erweitern.".
  • BVerwG, 20.08.1980 - 6 B 89.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit einer isolierten

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 B 5.84
    In Wehrpflichtsachen, zu denen auch die Kriegsdienstverweigerungssachen gehören, kann eine Nichtzulassungsbeschwerde in der bis zum 31. Dezember 1983 und damit auch noch zur Zeit der Zustellung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 24. November 1983 geltenden Fassung des Wehrpflichtgesetzes - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht auf Verfahrensmängel gestützt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn in einer Verfahrensfrage der Zulassungsgrund der Abweichung gegeben wäre (vgl. BVerwGE 29, 226, 229 ; Beschlüsse vom 20. August 1980 - BVerwG 6 B 89.80 - und vom 13. März 1981 - BVerwG 6 B 13.81 -).
  • BVerwG, 21.05.1984 - 6 C 18.84

    Ablösung der revisionsrechtlichen Sonderregelungen des Wehrpflichtrechts durch §

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 B 5.84
    Wie der beschließende Senat jedoch in seinem Beschluß vom 21. Mai 1984 - BVerwG 6 C 18.84 - näher ausgeführt hat, hat sich dadurch an der Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen Urteile, die - wie im vorliegenden Fall - noch vor dem 1. Januar 1984 zugestellt worden sind, nichts geändert.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 6 B 13.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 B 5.84
    In Wehrpflichtsachen, zu denen auch die Kriegsdienstverweigerungssachen gehören, kann eine Nichtzulassungsbeschwerde in der bis zum 31. Dezember 1983 und damit auch noch zur Zeit der Zustellung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 24. November 1983 geltenden Fassung des Wehrpflichtgesetzes - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht auf Verfahrensmängel gestützt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn in einer Verfahrensfrage der Zulassungsgrund der Abweichung gegeben wäre (vgl. BVerwGE 29, 226, 229 ; Beschlüsse vom 20. August 1980 - BVerwG 6 B 89.80 - und vom 13. März 1981 - BVerwG 6 B 13.81 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht